Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung

BGB § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung

[ Auszug: (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. ... ]