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BGB � 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerkl�rung

BGB � 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerkl�rung

[ Auszug: (1) Eine Sorgeerkl�rung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. ... ]